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Die digitale Signatur |
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Eine digitale Signatur im Sinne des Gesetzes ist „ein mit einem privaten Signaturschlüssel erzeugtes Siegel zu digitalen Daten, das mit Hilfe eines zugehörigen öffentlichen Schlüssels, der mit einem Signaturschlüssel-Zertifikat einer Zertifizierungsstelle versehen ist, den Inhaber des Signaturschlüssels und die Unverfälschtheit der Daten erkennen lässt“ (SigG).
Mit der Entwicklung der Digitalen Signatur wurde das Ziel verfolgt, eine der persönlichen Unterschrift äquivalente digitale Unterschrift zu entwickeln, mit der auf elektronischem Wege Daten unterzeichnet werden können. Denn das Hauptproblem bei der Übermittlung elektronischer Daten ist die leichte Manipulierbarkeit. Erst durch die elektronische Signatur kann dieses Problem behoben werden, da eine unbemerkte Manipulation der Daten nun nicht mehr möglich ist.
Voraussetzung hierfür ist, dass die elektronische Signatur wie eine handschriftliche Unterschrift untrennbar mit dem jeweiligen Dokument verbunden ist. Sie kann von jedem eingesehen, aber nur vom Unterzeichner selbst geändert werden. Der Unterzeichner kann somit eindeutig identifiziert werden und die Signatur macht jede eventuelle Manipulation, wie das nachträgliche Streichen oder Ändern von Textpassagen eines Dokuments, sofort erkennbar.
Durch die Zertifikatsprüfung kann zudem bewiesen werden, dass die Signatur nicht gefälscht wurde und der Zertifikatsinhaber somit echt ist. Dabei werden außer seinem Namen keine persönlichen Daten preisgegeben.
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